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Info
Bei JingleBook geht es darum, das Bewusstsein für die Relevanz von Musik und Sound in der Kommunikation von Unternehmen zu stärken. Zu viele Unternehmen investieren viel Geld in ganzheitliche Kommunikation und vergessen dabei die Möglichkeiten, die Audio-Logos, Jingles und andere Musikformen in im Kommunikations-Mix spielen können.
Musik ist emotional, leicht erinnerbar, nebenbei rezipierbar, transferierbar und vergleichsweise günstig.
JingleBook.de ist die Online-Plattform, die Unternehmen hilft, dieses Kommunikations-Instrument zu erschließen, indem sie Komponisten und Kunden vernetzt und somit den Zugang zu einer großen Auswahl hochwertiger und bezahlbarer BTB-Sounds ermöglicht.
Probieren Sie es aus!
FAQs von Komponisten
Allgemein
- Wie kann ich bei JingleBook Musik verkaufen?
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Sie können einen Jingle als „Jingle to Go“ hochladen, und hierbei den Preis für bestimmte Nutzungsarten (Telefonwarteschleife, Radio-Spot,…) selbst bestimmen. Der Jingle kann dann von Kunden direkt heruntergeladen werden.
Sie können an einer Ausschreibung teilnehmen, indem Sie einen zur Ausschreibung passenden Jingle im Katalog Ausschreibungen hochladen. Wenn Sie den Zuschlag erhalten, setzt sich das ausschreibende Unternehmen mit Ihnen in Verbindung. Ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Kunden kann daraufhin zustande kommen.
Ein Kunde setzt sich mit Ihnen in Verbindung, da er durch ihr Profil im Katalog Komponisten oder durch einer Ihrer Werkproben im Katalog Jingles auf sie aufmerksam geworden ist. Ein Vertrag zwischen ihnen und dem Kunden kann daraufhin zustande kommen.
- Habe ich Nachteile beim Verkauf von Musik, wenn ich GEMA-Mitglied bin?
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Generell nicht, da die GEMA („Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“) dafür sorgt, dass Komponisten Geld erhalten, sobald ihre Musik öffentlich (Radio, Website,…) aufgeführt wird.
Allerdings muss jeder Kunde, der Musik eines GEMA-Komponisten öffentlich aufführt, GEMA-Gebühren bezahlen. Musik von Nicht-GEMA-Komponisten kostet hingegen oft keine GEMA-Gebühren. Das kann bedeuten, dass einige Kunden davor zurückschrecken, Musik von GEMA-Mitgliedern zu kaufen. Jedoch ist die Chance, dass Ihre Musik korrekt abgerechnet wird (und Sie somit ihr Geld erhalten), höher, wenn Sie GEMA-Mitglied sind als wenn Sie es nicht sind. Denn Sie können ja schlecht nachprüfen, ob Ihre Musik bei einem kleinen Regionalsender, auf der Website eines Kunden oder im Film XY ausgestrahlt wird. Die GEMA prüft dies und schüttet dann Geld an Sie aus.
Wichtiger Hinweis: Jeder Komponist, der Mitglied bei der GEMA ist, muss alle seine Stücke auch bei der GEMA anmelden.
- Kann ich aus der GEMA austreten?
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Ja, allerdings immer nur alle 6 Jahre. Die Kündigung des Vertrags muss außerdem ein Jahr vor Ablauf dieser Frist stattfinden.
- Darf ich Musik anderer bei JingleBook verkaufen?
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Nein! Sie dürfen nur Musik verkaufen, an der Sie die Urheberrechte besitzen.
- Sind die Urheberrechte meiner Jingles geschützt?
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Ja. Die Urheberrechte sind durch den Gesetzgeber geschützt, egal ob Sie GEMA-Mitglied sind oder nicht. Die Urheberrechte sind darüber hinaus nicht veräußerbar. Das heißt, in Deutschland (anders als beispielsweise in den USA) kann man die Rechte an geistigem Eigentum nicht verkaufen. Sie bleiben ein Leben lang im Besitz des Urhebers. Nach dessen Tod gehen sie auf die Erben über.
Siehe auch Datenschutz.
- Wie und wann kann ich meine Mitgliedschaft bei JingleBook.de kündigen?
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Sie können jederzeit zum Ende des Monats Ihre Mitgliedschaft bei JingleBook beenden oder Ihren Tarif ändern. Nur bei unseren Sonderangeboten müssen wir teilweise längerer Laufzeiten voraussetzen.
Zur Kündigung schicken Sie uns bitte einfach eine Mail oder einen Brief.
- Kann ich andere Komponisten/Jingles bewerten? Können andere Komponisten meine Jingles bewerten?
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Nein! Komponisten dürfen sich nicht gegenseitig bewerten.
- Wie gelangt ein Komponist/Jingle unter die TOP 10?
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Die Top10-Liste wird auf Basis eines intelligenten Algorithmus automatisch erstellt. Dieser Algorithmus berücksichtigt die Bewertung des Jingles, die Anzahl der Abrufe, den Zeitpunkt des ersten Uploads etc.
- Wie errechnet sich mein Aktivitätslevel?
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Ihr Aktivitätslevel errechnet sich danach, wie häufig und wie intensiv Sie JingleBook.de nutzen, also z.B. wie viele Musikstücke Sie hochgeladen haben, wie häufig Sie sich einloggen, an wie vielen Ausschreibungen Sie teilnehmen etc.
- Warum kann ich meine Jingles/Bilder nicht hochladen?
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Da JingleBook.de grundsätzlich beinahe alle Datenformate verarbeiten kann, kann das eigentlich nur an einem der folgenden Punkte liegen:
Sie haben aufgrund Ihres Mitglieds-Tarifes das maximale Kontingent an Jingle-Uploads erreicht — ändern Sie einfach Ihren Tarif oder löschen Sie ein bereits hochgeladenes Musikstück.
Sie versuchen Daten hochzuladen, die urheberrechtlich oder aufgrund Ihres Inhalts bedenklich sind und daher von uns nicht freigegeben wurden — überprüfen Sie den Inhalt des Uploads.
- Kann ich einen Jingle in einen Jingle-to-Go „umwandeln“ und umgekehrt?
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Im Moment geht das leider nur, indem Sie den Jingle löschen und nochmals hoch laden. Wir arbeiten an einer Alternative.
- Kann ich als Komponist meine Jingles auch anderweitig verkaufen - (Exklusivität)?
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Wenn Sie einen Jingle auf JingleBook.de verkaufen, tun Sie das exklusiv, d.h. Sie dürfen ihn nicht noch einmal an einen anderen Kunden verkaufen. Das ist im Bereich B2B-Musik sinnvoll, denn stellen Sie sich vor, der Telekom-Jingle würde gleichzeitig für etwas anderes benutzt – geht nicht!
- Wo finde ich Informationen zu den Tarifen?
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Im Bereich Tarife (auf jeder Seite unten) finden Sie ausführliche Informationen über alle Tarife und deren Features.
- Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
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Klicken auf den Button „Passwort vergessen“, der nach der fehlgeschlagenen Anmeldung erscheint. Nach Eingabe Ihrer hinterlegten E-Mail-Adresse senden wir Ihnen eine Anleitung, wie Sie Ihr Passwort ändern können.
- Wie kann ich E-Mails abbestellen/reaktivieren?
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Im Menüpunkt MyJingleBook / Benachrichtigungsoptionen können Sie die E-Mail-Benachrichtigungen komfortabel und individuell anpassen.
- Wie geht JingleBook mit meinen Daten um (Datenschutz)?
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JingleBook.de geht selbstverständlich diskret mit Ihren Daten um!
Wir verwenden die Daten z.B. um Sie als Komponist besser auf Ausschreibungen aufmerksam machen zu können oder um Sie Kunden zu empfehlen, die genau das suchen, was Sie in ihrem Profil hinterlegt haben. Das erhöht Ihre Chancen auf Erfolg beim Verkauf von Musik auf unserer Seite.
Wir haben kein Interesse daran, Ihre Daten an Dritte weiterzugeben und tun dies auch nicht.
Siehe auch Datenschutz.
- Kann ich auch Mitglied bei JingleBook.de werden, wenn ich im Ausland wohne?
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Wir werden in absehbarer Zeit auch Adressen aus Österreich und der Schweiz zulassen. Im Moment ist es aber noch notwendig, dass Sie eine deutsche Adresse vorweisen können.
Jingles
- Wie viel Geld verdiene ich an einem verkauften Jingle?
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Wenn Sie einen „Jingle to Go“ einstellen, und dieser verkauft wird, erhält JingleBook 20 % des voreingestellten Preises, sonst nichts. Bei GEMA-Mitgliedern sind es 30%, da JingleBook selbst eine Vergütung an die GEMA abführen muss. Der Rest gehört Ihnen.
Beispiel: Sie verkaufen einen Jingle für eine TV-Werbung national (siehe Tarife) und haben den vorgegebenen Preis von 1000€ auf 1300€ geändert. Dann erhält JingleBook 20% von den voreingestellten 1000€, also 200€. Sie erhalten demnach 1300€ - 200€ = 1100€!
Wenn Sie den Zuschlag einer Ausschreibung erhalten, und der Kunde sich mit Ihnen auf die Produktion eines Jingles einigt, erhält JingleBook momentan noch keine Provision.
Wenn Sie an einer Ausschreibung teilnehmen oder anderweitig in Kontakt mit einem Auftraggeber treten, wird der Vertrag zum Kauf/Verkauf des Jingles direkt zwischen Ihnen und dem Auftraggeber geschlossen. Sie erhalten das Geld, das Sie diesbezüglich aushandeln, ggf. zzgl. Der GEMA-Gebühr. Unser Tipp: Orientieren Sie sich bei den Verhandlungen an den von uns vorgeschlagenen Basis-Preisen für Jingles to Go.
- Wie wird bei JingleBook abgerechnet / wie erhalte ich mein Geld nach Verkauf eines Jingles?
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Sie erhalten das Geld für einen über JingleBook.de verkauften Jingle to Go per Gutschrift auf das hinterlegte Konto, im Normalfall spätestens 2 Wochen nach Download des Jingles?
- Was heißt Jingle to Go?
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Ein Jingle to Go ist ein Musikstück, das Sie direkt zum Kauf anbieten. Das bedeutet, der Kunde kann Ihren Titel sofort downloaden.
- Welche Sound-Qualität haben die hochgeladenen Jingles?
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Die Jingles werden bei JingleBook in einer Qualität von 64kBit wiedergegeben. Wir rechnen die Qualität der Jingles deshalb so stark herunter, dass eine missbräuchliche Nutzung noch unwahrscheinlicher wird und unsere Speicher und Streaming-Volumina nicht zu stark belastet werden. Diese Sound-Qualität ist aus unserer Sicht ausreichend, um ein Jingle hören und bewerten zu können. Beim Download wird der Jingle to Go natürlich in seiner ursprünglichen hochgeladenen Qualität zur Verfügung gestellt.
- Was heißt Feature Jingle?
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Der Feature Jingle ist das Aushängeschild eines Komponisten. Dieser Jingle ist z.B. im Profil des Komponisten im Katalog Komponisten direkt anklickbar. D.h. ein Kunde muss nicht im ersten Schritt das Profil des Komponisten anwählen, er kann sich sofort einen Eindruck über Stil, Fähigkeit und Ausdruckskraft eines Komponisten machen.
Jeder Komponist legt seinen Feature Jingle selbst fest. Es ist natürlich zu empfehlen, den stärksten Jingles zum Feature Jingle zu machen.
- Ich möchte mein Profil und meine Jingles in den Katalogen hervorheben. Wie geht das?
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Im Moment ist diese Funktion noch nicht aktiv. Sobald wir diese Möglichkeit eingerichtet haben, werden wir Sie informieren.
- Kann ich andere Komponisten/Jingles bewerten? Können andere Komponisten meine Jingles bewerten?
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Nein! Komponisten dürfen sich nicht gegenseitig bewerten.
- Wer bewertet meine Jingles und mich als Komponisten?
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Jingles und Komponisten werden nur von Kunden (Musik suchende Unternehmen) bewertet.
- Warum kann ich meine Jingles/Bilder nicht hochladen?
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Da JingleBook.de grundsätzlich beinahe alle Datenformate verarbeiten kann, kann das eigentlich nur an einem der folgenden Punkte liegen:
Sie haben aufgrund Ihres Mitglieds-Tarifes das maximale Kontingent an Jingle-Uploads erreicht — ändern Sie einfach Ihren Tarif oder löschen Sie ein bereits hochgeladenes Musikstück.
Sie versuchen Daten hochzuladen, die urheberrechtlich oder aufgrund Ihres Inhalts bedenklich sind und daher von uns nicht freigegeben wurden — überprüfen Sie den Inhalt des Uploads.
Ausschreibungen
- Wie kann ich Kontakt zu den ausschreibenden Unternehmen aufnehmen?
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Sie können nicht direkt in Kontakt zu den ausschreibenden Unternehmen treten. Wir bemühen uns, die Ausschreibungen vor Veröffentlichung so zu vervollständigen, dass keine Fragen offen bleiben. Sollte uns das einmal nicht gelingen, nehmen Sie Kontakt zu uns über das Kontaktformular auf. Wir versuchen Ihre Frage dann so schnell wie möglich zu beantworten.
Nach Ende der Ausschreibung nimmt das ausschreibende Unternehmen zu Ihnen Kontakt auf, wenn Sie den Zuschlag erhalten.
- An wie vielen Ausschreibungen kann ich teilnehmen?
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Sie können an so vielen Ausschreibungen teilnehmen wie Sie wollen.
Allerdings kommen in manchen Fällen Gebühren auf Sie zu, abhängig von Ihrem gewählten Tarif:
Als Basic Mitglied kostet jede Ausschreibung für Sie 29,90€.
Premium Mitglieder können kostenlos an einer Ausschreibung pro Monat teilnehmen. Jede weitere kostet 14,90€.
Für Professionals sind sogar fünf Ausschreibungen pro Monat kostenlos. Jede weitere kostet 9,90€.
- Wie werde ich benachrichtigt, ob ich den Zuschlag für eine Ausschreibung erhalten habe/nicht erhalten habe?
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Sie erhalten bei erfolgreicher Teilnahme an einer Ausschreibung eine Information von uns per E-Mail und wir geben Ihre Kontaktdaten an das ausschreibende Unternehmen weiter, das dann direkt Kontakt zu Ihnen aufnimmt, um die Details der weiteren Zusammenarbeit zu klären.
- Wie bezahle ich, wenn ich an mehr Ausschreibungen teilnehmen möchte als für meinen Tarif vorgesehen?
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Die Bezahlung läuft wie immer bei JingleBook.de über ClickandBuy.
- Kann ich als Komponist eine Ausschreibung einstellen?
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Nein! Sie wollen ja Musik verkaufen und nicht kaufen.
Die Ausschreibungsfunktion ist grundsätzlich den Musik suchenden Kunden (also nicht den Musikanbietern) vorbehalten.
- Sind die Jingles, die ich bei Ausschreibungen hoch lade, datentechnisch komprimiert, also klanglich nicht ganz so gut wie das Original?
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Ja, wir haben uns für diesen Weg entschieden, damit niemand Ihre Musik ohne Ihr Wissen herunter laden oder aufnehmen und somit verwenden kann. Natürlich erhält der Kunde bei Kauf/Vertragsabschluss die original Sound-Qualität.
- Kann ich mich bei einer Ausschreibung mit mehreren Jingles bewerben?
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Nein! Wenn Sie einen neuen Jingle hoch laden, wird der vorherige gelöscht. Wir möchten, dass Sie auf den Punkt komponieren und der Auftraggeber nicht mit zu vielen halbwegs passenden Jingles "zugespammed" wird.
- Ist die Musik, die ich zu einer Ausschreibung hoch lade, als Layout oder als fertiges Produkt gedacht?
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Die Einreichungen sind als Layout gedacht, an denen noch gefeilt werden kann. In den seltensten Fällen trifft ein musikalisches Layout beim „ersten Schuss“ sofort den Geschmack des Kunden.
- Ich habe gerade einen Jingle/mein Profil hochgeladen oder bearbeitet. Warum sind die Uploads/ Änderungen im Katalog Jingles/Komponist noch nicht sichtbar?
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Wir legen bei JingleBook.de besonderen Wert auf Qualität, daher werden bei uns alle Uploads vor Freischaltung von unserem Team geprüft. Das kann zu Stoßzeiten einmal einige Zeit dauern, aber im Normalfall sind alle Uploads innerhalb von 24 Stunden online.
Wenn es einen Grund gibt, sie nicht online zu stellen (z.B. Urheberrechtsbedenken oder bedenkliche Inhalte) setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
FAQs von Musiksuchenden
Allgemein
- Wie finde ich bei JingleBook.de Musik?
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Sie haben als Musiksuchender drei Möglichkeiten, Musik zu suchen und zu finden:
Sie suchen im KATALOG JINGLES auf Basis von vorgegebenen Suchkriterien nach Musikstücken entsprechend ihrem Bedarf, bspw. ein Audio-Logo, dass zwischen 5 und 10 Sekunden lang ist, instrumentiert mit Synthesizer und Piano, loop-fähig und von einem GEMA-Mitglied komponiert. Die Suchergebnisse können Sie sich anhören. Wenn das Musikstück als direkt zu erwerbender „Jingle to Go“ gekennzeichnet ist, können Sie es direkt bei JingleBook.de kaufen. Der Preis errechnet sich nach dem Nutzungsumfang, den Sie sich sichern möchten. Wenn das Musikstück kein „Jingle to Go“ ist, können Sie auf der Detailseite des Komponisten, der das Stück hochgeladen hat, Kontakt mit dem Komponisten aufnehmen, um sich ein Stück von ihm zu komponieren zu lassen.
Sie suchen Im KATALOG KOMPONISTEN auf Basis der für Sie relevanten Suchkriterien (bspw. Region Hamburg, Instrumente Schlagzeug, keine GEMA-Mitglieder) nach einem geeigneten Komponisten, sehen sich dann die Detailseiten der gefundenen Komponisten an und nehmen dann über JingleBook.de Kontakt zu den geeigneten Komponisten auf.
Sie stellen über Ihr Profil eine AUSSCHREIBUNG ein und geben alle Wünsche bezüglich des Musikstücks an, das Sie benötigen. Sie legen eine Deadline fest, bis wann die Kompositionen fertig sein sollen. Die Komponisten kreieren entsprechende Stücke und laden Sie bei JingleBook.de hoch. Zum Ablauf des Ausschreibungszeitraums stellen wir diese Musikstücke in Ihren persönlichen Ausschreibungs-Bereich, dort können Sie sich alle Stücke anhören und uns mitteilen, welche der Einreichungen Ihnen gefallen haben und zu welchem Komponisten Sie Kontakt zwecks Optimierung des Musikstücks und Vertragsverhandlung aufnehmen möchten.
- Was kostet mich die Nutzung von JingleBook.de?
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Die Nutzung von JingleBook.de ist für Musiksuchende grundsätzlich immer kostenlos. Sie können kostenlos in den Katalogen suchen, sich Musikstücke anhören und Ausschreibungen einstellen. Lediglich, wenn Sie einen Jingle kaufen, zahlen Sie den Preis für die kreative Leistung und die Lizenzrechte des Musikstücks. Bei direkt über JingleBook.de zu erwerbenden Jingles to Go bezahlen Sie diesen Betrag an JingleBook.de – wir leiten ihn dann weiter an den Komponisten. Wenn Sie, bspw. nach einer Ausschreibung und mittels der Kontaktmöglichkeit aus den Katalogen Kontakt zu Komponisten aufnehmen und direkt mit den Komponisten die Produktion eines Musikstücks verhandeln, wird der Vertrag auch direkt zwischen Ihnen und dem Komponisten geschlossen und auch die Bezahlung läuft direkt.
- Was passiert, wenn sich niemand an meiner Ausschreibung beteiligt oder mir keines der eingereichten Stücke gefällt?
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Diese Möglichkeit besteht natürlich theoretisch. Aber aufgrund unserer großen Menge an qualifizierten Komponisten gehen wir davon aus, dass das selten vorkommt. Wenn doch, ist das für Sie jedoch kein Problem, denn die Ausschreibung ist für Sie ja kostenlos, und Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Ausschreibung noch einmal, möglicherweise mit noch aussagekräftigeren Vorgaben, zu veröffentlichen. Dabei helfen wir Ihnen gern – nehmen Sie über das Kontaktformular einfach Kontakt zu Jinglebook.de auf und testen Sie unseren Service.
- Muss ich einen Jingle kaufen, wenn ich eine Ausschreibung bei JingleBook.de eingestellt habe?
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Nein, die Einstellung einer Ausschreibung verpflichtet Sie rechtlich zu nichts und sie ist kostenlos. Wenn also kein geeignetes Stück bei den Einreichungen dabei ist, müssen Sie keinen Jingle kaufen und auch keinen Kontakt zu einem Komponisten aufnehmen. Selbstverständlich freuen wir uns aber darüber, wenn aus der Ausschreibung am Ende auch ein Auftrag entsteht.
- Welche Auswirkungen hat es für mich, wenn der ausgewählte Komponist GEMA-Mitglied ist?
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Bei der Nutzung von Kompositionen von GEMA-Mitgliedern werden die Lizenzzahlungen von der GEMA überwacht und abgewickelt. Damit ist gesichert, dass Sie immer nur das bezahlen, was Sie tatsächlich nutzen (im Sinne von Frequenz und Dauer der Nutzung). Bei Nicht-GEMA-Mitgliedern verhandeln Sie Lizenzzahlungen direkt mit dem Komponisten und es wird danach im Normalfall nicht überprüft, ob die vereinbarte Nutzung auch von Ihnen eingehalten wird. Eine GEMA-Mitgliedschaft des Komponisten ist für Sie aber auch ein Hinweis, dass der Komponist sein Geschäft professionell betreibt und Sie eine gewisse Qualität annehmen dürfen.
- Warum kann ich nur über ClickandBuy bezahlen?
Das Thema Bezahlung im Internet ist Vertrauenssache. Wir haben uns für ClickandBuy, ein Tochterunternehmen der Telekom, entschieden, um eine ganz sichere und saubere Bezahlung zu gewährleisten – Prozesse, Datenschutz und Zuverlässigkeit sind somit garantiert.
- Warum muss ich mich registrieren?
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JingleBook.de ist die professionelle und seriöse Online-Plattform für Jingles und Musiksuchende im BTB-Bereich. Wir möchten vermeiden, dass die Plattform als Spaßportal oder zum unregulierten Sammeln von Daten über Komponisten und Musiksuchende genutzt wird. Deshalb können nur registrierte Nutzer alle entscheidenden Features der Seite nutzen. Speziell die Registrierung von Musiksuchenden ist wichtig, weil wir dadurch ausschließen möchten, dass Komponisten sich gegenseitig bewerten oder schlecht machen. So können Sie als Musiksuchender sich auf die Bewertungen und Kommentare zu Jingles und Komponisten verlassen.
- Wo finde ich Informationen zu den Tarifen und Preisen von Jingles?
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Im Bereich Tarife (auf jeder Seite unten) finden Sie ausführliche Informationen über alle Tarife und deren Features, außerdem haben wir dort eine Übersicht über aus unserer Sicht marktüblichen Preisen für Musikstücke bei unterschiedlichen Nutzungsarten hinterlegt.
- Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
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Klicken auf den Button „Passwort vergessen“, der nach der fehlgeschlagenen Anmeldung erscheint. Nach Eingabe Ihrer hinterlegten E-Mail-Adresse senden wir Ihnen eine Anleitung, wie Sie Ihr Passwort ändern können.
- Wie kann ich E-Mails abbestellen/reaktivieren?
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Im Menüpunkt MyJingleBook / Benachrichtigungsoptionen können Sie die E-Mail-Benachrichtigungen komfortabel und individuell anpassen.
- Bekomme ich am Ende einer Ausschreibung "fertige" Stücke oder Layouts?
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Die Einreichungen bei Ausschreibungen sind als Layouts gedacht, d.h. Sie suchen sich auf Basis dieser vorproduzierten Layouts die (maximal drei) Stücke aus, die am ehesten Ihren Vorstellungen entsprechen, nehmen dann Kontakt zu den Komponisten auf und können dann im direkten Dialog Optimierungen vornehmen und die Details des Vertrages klären.
- Wo bekomme ich Standardverträge zum Erwerb des Nutzungsrechts für Jingles?
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Einen Standardvertrag stellen wir Ihnen gern bei erfolgreichem Abschluss einer Ausschreibung zur Verfügung. Nehmen Sie über die Kontakt-E-Mail einfach Kontakt zu uns auf.
- Entspricht die Sound-Qualität eines Jingles dem, was ich bei JingleBook.de höre?
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Nein, der endgültige Sound wird im Normalfall deutlich besser sein. Wir haben uns dafür entschieden, im Streaming den Sound zu komprimieren, um Missbrauch vorzubeugen
- Wie geht JingleBook mit meinen Daten um (Datenschutz)?
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JingleBook.de geht selbstverständlich diskret mit Ihren Daten um!
Wir verwenden die Daten z.B. um Sie als Musiksuchenden besser auf zu Ihren Suchanfragen passenden Musikstücken oder Komponisten aufmerksam machen zu können oder um Sie auf Optimierungsmöglichkeiten Ihrer Ausschreibungen hinzuweisen. Das erhöht Ihre Chancen auf Erfolg, dir richtige Musik schnell und punktgenau zu finden.
Wir haben kein Interesse daran, Ihre Daten an Dritte weiterzugeben und tun dies auch nicht.
Siehe auch Datenschutz.